Ab Montag, den 16. August tritt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Die bisherige Bindung an die 7-Tage-Inzidenz entfällt und ermöglicht damit eine weitgehend uneingeschränkte Öffnung von Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen. Durch die Öffnung aller Bereiche ausschließlich für Personen, die unter die 3G-Regelung fallen, unterscheidet sich die neue Verordnung deutlich von der bisherigen Regelung. Hier gehts zum PDF.
Wir werden alle Mitglieder (wie gewohnt) rechzteitig vor dem Start ausführlich informieren!


