
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim reagiert und die Stufenregelung eingeführt. Folge: Ab heute (28.01.22) ist wieder die Alarmstufe I gültig. Die besagt, dass die 2G-Regel beim Betreten von Halleninnenräumen anzuwenden ist. D. h. zweifach Geimpfte und Genesene benötigen keinen tagesaktuellen Test mehr vorzulegen, um die Halle zu betreten. Weitere Einzelheiten sind auf der Verbands-Homepage zu finden unter
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