
Jeden Tag was Neues – erneute Kehrtwende der Landesregierung am heutigen Sonntagabend: Nachdem am Freitag für geschlossene Räume (Sporthallen) die 2G+-Regel ab 4.12. eingeführt wurde, sind heute die Ausnahmen von der Testpflicht (für das „+“) ausgeweitet worden. Folgende Personen benötigen nur einen 2G-Nachweis, um Hallensport zu betreiben und damit auch beim Sportbund zu trainieren:
– Menschen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster bzw. 3. Impfung) erhalten haben,
– Menschen, deren Zweitimpfung bzw. Erstimpfung von Johnson & Johnson max. 6 Monate zurückliegt.
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