
In Sporthallen gilt bis 2. April die 3G-Regel und die Maskenpflicht außerhalb der Spielbox!
Die Bundesregierung hat im neuen Infektionsschutzgesetz die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen auf wenige Basismaßnahmen reduziert. Jedoch: Die Landesregierung nutzt mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel. Bis einschließlich 2. April 2022 werden ergänzende Schutzmaßnahmen aufrecht erhalten. Alle Einzelheiten dazu sind auf der Homepage des Verbandes nachzulesen unter
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