
Mit Wirkung zum heutigen Mittwoch, 24.11.21, tritt die neue Landesverordnung und damit die Corona-Alarmstufe II in Kraft. Diese sieht für Sport in Sportstätten die 2G-Regelung vor, für „Sportveranstaltungen“ 2G+. Das heißt, das Training findet statt, Vorausssetzung ist die Einhaltung der 2G-Regel (immunisiert = geimpft oder genesen). Der Verband prüft derzeit, wie die Regelung für die Punktspiele aussehen wird, siehe unter
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