Bis 18. April weiterhin kein Training!

Die Stadt Stuttgart hat gestern per Allgemeinverfügung die sog. „Notbremse“ gezogen. Damit ist verbunden, dass weiterhin kein Sportbetrieb auf Vereinsebene möglich ist. Die Pressemitteilung und den Wortlaut findet Ihr hier:
Pressemitteilung Stadt Stuttgart
Die Allgemeinverfügung tritt morgen, am Mittwoch, 31. März 2021 um 0.00 Uhr in Kraft!

In Verbindung mit den Beschlüssen der Ministerpräsidenten-Konferenz mit Kanzlerin Merkel bedeutet dies, dass wir unter wahrscheinlichen Lage, dass der Inzidenzwert über 50 bleibt, bis 18. April 2021 keinen Vereinssport betreiben dürfen und damit kein Tischtennis-Training anbieten können.

 Aktuelle Corona-Maßnahmen der Stadt Stuttgart
Mit Beschluss vom 27. März 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten am 29. März 2021 in Kraft. Aufgrund der Überschreitung der Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus je 100.000 Einwohner an drei Tagen in Folge treten ab Mittwoch, 31. März, die Maßnahmen der Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart vom 29. März in Kraft:
Allgemeinverfügung Corona-Virus Stuttgart

Für den Sportbereich gilt ab 31. März in Stuttgart:
„Die Nutzung von Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt; dies gilt nicht für Freizeit- und Amateursport auf weitläufigen Außensportanlagen (wie etwa Golfplätze, Reitanlagen oder Tennisplatzanlagen) für Angehörige des eigenen und eines weiteren Haushalts mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen, wobei Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren nicht mitzählen; sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person zum Freizeit- und Amateursport auf weitläufigen Außensportanlagen treffen.“
Das heißt, Sport ist individuell (zwei Haushalte mit nicht mehr als fünf Personen über 14 Jahren, Kinder dieser beiden Haushalte bis 14 Jahre zählen nicht mit) im Freien möglich. Zu den weitläufigen Anlagen gehören auch Sportplätze und leichtathletische Anlagen. Sport in geschlossenen Räumen und Training mit Kindergruppen mit bis zu 20 Personen ist damit leider nicht mehr zulässig.

Wir informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.

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